Ein Hinweisschreiben der Bafin ICO ´s ausgegeben

Bereits am 20. Februar veröffentlichte die Finanzdienstleistungsaufsicht das fünfseitige Schreiben. Der Grund für die Stellungnahmen seien die zahlreichen Fragen darüber, ob es sich bei den Token um Finanzinstrumente oder eine Vermögensanlage handeln würde. Bereits im letzten Jahr hatte die BaFin vor den Risiken bei ICO gewarnt.

BaFin ICO

 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Hinweisschreiben zur Einordnung von Initial Coin Offerings (ICOs) veröffentlicht.

Bafin ICO veröffentlicht

Bereits am 20. Februar veröffentlichte die Finanzdienstleistungsaufsicht das fünfseitige Schreiben. Der Grund für die Stellungnahmen seien die zahlreichen Fragen darüber, ob es sich bei den Token um Finanzinstrumente oder eine Vermögensanlage handeln würde. Bereits im letzten Jahr hatte die BaFin vor den Risiken bei ICO gewarnt.

Das Schreiben erleichtert es Anlegern und Anbietern von Token jedoch nicht. Eine Einstufung müsse von Fall zu Fall entschieden werden, damit sichergestellt werden könne, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt seien. so die Bafin zum ICO.

Außerdem werden diejenigen, die das Finanzmodell ICO für ihr Unternehmen nutzen wollen, angewiesen, die BaFin zu kontaktieren. Auf der Webseite der Behörde heißt es zum Bafin ICO:

„(…) Diese Marktteilnehmer (sind) gehalten, genau zu prüfen, ob ein reguliertes Instrument vorliegt, beispielsweise ein Finanzinstrument oder ein Wertpapier. Im Zweifel sollten sie die zuständigen Fachreferate der BaFin frühzeitig kontaktieren.“

Dieser Post wurde zuletzt modifiziert am 13/03/2018 17:37

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