Verbraucher, die eine Privatinsolvenz durchlaufen, müssen den pfändbaren Teil ihres Einkommens zum Schuldenabbau an den Insolvenzverwalter abtreten. Ihnen bleibt damit weniger Geld für laufende Ausgaben und Neuanschaffungen.
Die Lösung: Entweder die Betroffenen verzichten auf bestimmte Ausgaben oder sie versuchen, einen Kredit zu bekommen – trotz Privatinsolvenz. Letzteres dürfte schwierig werden, weil die SCHUFA Informationen zu einer laufenden Verbraucherinsolvenz speichert. Prüft nun die Bank vor der Vergabe eines Kredits die Bonität ihres Kunden, so erfährt sie spätestens jetzt vom Insolvenzverfahren. Sie wird es in aller Regel ablehnen, dem Betroffenen Geld zu leihen trotz Privatinsolvenz, weil ihr das Risiko eines Zahlungsausfalls zu hoch ist.
Doch selbst wenn ein Verbraucher einen Kredit während seiner Privatinsolvenz gewährt bekommt, steht er vor dem nächsten Problem. Erfährt ein Insolvenzgläubiger davon, kann er die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen mit der Begründung, dass der Schuldner unangemessene neue Verbindlichkeiten eingehe oder gar Vermögen verschwende. Das gilt zum Beispiel für eine per Kredit finanzierte Urlaubsreise. Betroffene sollten außerdem bedenken, dass ein Kredit trotz Privatinsolvenz gewährt wird, nicht unter die Restschuldbefreiung fällt.
Übrigens ist ein Kredit nach Privatinsolvenz auch nicht so leicht zu bekommen, weil die SCHUFA eine erteilte Restschuldbefreiung drei Jahre lang speichert, was sich negativ auf die Bonität auswirkt. Außerdem wird sich die Bank fragen, ob der Kunde aus seinem Insolvenzverfahren gelernt und sein finanzielles Verhalten geändert hat oder ob ein neues Darlehen wieder zur Schuldenfalle wird.