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Home > Aktuelles > Änderungen 2019 für Verbraucher > Pflege Gesundheit und Wohnen, was ändert sich 2019?

Pflege Gesundheit und Wohnen, was ändert sich 2019?

Welche Änderungen können wir dieses Thema 2019 erwarten?

by Josef
21/04/2019
in Aktuelles, Änderungen 2019 für Verbraucher
10 0
pflege gesundheit und wohnen

Bei Pflege Gesundheit und Wohnen - welche Änderungen sind für 2019 seitens der Regierung geplant

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Welche Änderungen ergeben sich bei den Themen Pflege Gesundheit und Wohnen in 2019, kurz zusammengefasst, da ja wie jedes Jahr einige Änderungen diesbezüglich auf uns zukommen.

Pflege Personal - Stärkungsgesetz bringt einige Änderungen

Den Personalengpass in der Pflege reduzieren und die Versorgungsqualität aufpeppen – auf diese Weise steht es im Konzept des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Kern des Sofortprogramms sind 13.000 moderne Stellen, die in der stationären Altenpflege geschaffen werden sollen. Finanziert werden sie seitens die Krankenkassen. Ebenso in den Kliniken wird in Zukunft jede andere Lokalität in der Pflege vollends von den Krankenversicherungen refinanziert. Für Zusatzkosten auf Grund höherer Tarifabschlüsse kommen sie gleichfalls auf.
Außerdem leistet das Gesetz Anreize für mehr Ausbildungsplätze: Anders als bisweilen werden die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollumfänglich von den Kassen übernommen.

Taxi zum Arzt für Pflegebedürftige, künftig ohne Antrag

Pflegebedürftige und Leute mit Behinderungen, die in Pflegeheimen beliefert werden oder Zuhause wohnen, müssen viele Male wiederkehrend ein Taxi nehmen, um zum Arzt zu kommen. Währenddessen die Fahrtkosten hierzu bisher bloß auf Antrag und nach vorheriger Genehmigung von Seiten die Krankenkasse übernommen wurden, existieren ab Januar 2019 dazu in vielen Fällen eine automatisierte Erlaubnis. Grundsätzlich werden die Taxikosten für den Arztbesuch während Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5 übernommen. Die Regulation gilt ebenso innerhalb Pflegegrad 3, wenn ansonsten eine dauerhaft eingeschränkte Mobilität aufgedeckt wurde. Eingeschlossen sind wie gleichermaßen Behinderte mit einer separaten Gehbehinderung oder Blinde.

Die Anwartschaften auf Übernahme der Taxikosten wurden bisher meist zwar von den Kassen genehmigt. Doch für Versicherte, Verwandtschaft und gleichwohl für die Krankenkassen war der Ansatz mit erheblich Aufwand konnektiert.

Dies und noch viel mehr ändert sich bei Pflege Gesundheit und Wohnen in 2019.

Pflegebedürftige werden künftig bei Kuren mitbetreut.

Weil pflegende Verwandtschaft zumeist im Besonderen stark belastet sind, brauchen sie in den meisten Fällen einen Reha-Aufenthalt in einem Hostipal, um aufs Neue Kraft zu tanken. Problematisch ist es daraufhin vorwiegend, die zusätzliche Pflege Zuhause bei des Kuraufenthalts zu organisieren. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht ab Januar 2019 vor, dass kurende Verwandte ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in der gleichen Installation betreuen lassen können.

Wenn sich das nicht erledigen lässt, muss die Krankenkasse mit der Pflegekasse die Anlieferung des Pflegebedürftigen bei des Kuraufenthalts koordinieren und koordinieren. Das Gesetz sieht nicht zuletzt vor, dass pflegende Angehörige in Kürze eine stationäre Reha in Qualität nehmen können, gleichwohl wenn rein medizinisch betrachtet eine ambulante Unterstützung ausreichen würde. Gleichwohl das soll die Installation der Pflege leichter machen.

Mehr Personal in Pflegeheimen

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht darüber hinaus vor, dass in den Pflegeheimen 13.000 alternative Stellen geschaffen werden. Organisationen bis zu 40 Bewohner haben Klasse auf eine halbe übrige Stätte. Organisationen mit 41 bis 80 Bewohnern auf eine Lokalität. Heime mit 81 bis 120 Bewohnern bekommen 1,5 und Gebäude mit über 120 Bewohnern zwei alternative Stellen. Ob ebendiese aber zeitnah bzw. generlisierung besetzt werden können und hiermit den Pflegebedürftigen zugutekommen, ist fraglich.

Neues Überprüfungssystem für Pflegeheime

Der seitherige Pflege-TÜV, der die Anspruch von Pflegeheimen in einer Gesamtnote bewertet, wird voraussichtlich ab November 2019 abgelöst: Mit einem innovativen Verfahren wird anschließend gemessen und dargestellt, wie es um die Klasse in der vollstationären Altenpflege bestellt ist.

Die bisherigen Pflegenoten galten als unbrauchbar, weil sie die tatsächliche Situation in den Heimen beschönigten und sich Missstände kaum bemerken ließen.

Künftig muss aktuell jedes Dach über dem Kopf zweimal im Anno Indikatoren veröffentlichen, die über die Anlieferung Aufschluss geben. Der Anteil an Pflegebedürftigen mit Druckgeschwüren, Stürze von Bewohnern oder wie etliche Male Gurte oder Bettenseitenteile angewandt werden, gehören exemplarisch zu den sogenannten qualitätsrelevanten Fakten. Außerdem werden einmal jährlich mithilfe den Medizinischen Service der Krankenkasse Qualitätskontrollen vor Ort durchgeführt. Anhand einer Stichprobe von neun Bewohnern wird geprüft, wie es in der Praxis um die Klasse der Pflege bestellt ist.

Pflegenoten wie bisher wird es für die Organisationen nicht mehr geben. Die Qualitätsindikatoren der Pflegeheime werden in absehbarer Zeit in einer Skala von “weit über” bis “weit unter” dem Durchschnitt publiziert.

Diese Änderungen ergeben sich bei Pflege Gesundheit und Wohnen in 2019

Brücke für Reduzierung befristet der Arbeitszeit beim Pflegen von Angehörigen

Für pflegende Verwandte wird es ab dem 1. Januar 2019 bequemer, ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zu verringern. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) existieren gleichwohl für sie ein Recht auf Brückenteilzeit. In diesem Zusammenhang wird sichergestellt, dass ebenso Betriebsangehöriger, die aufgrund der Pflege von Angehörigen ausschließlich in Teilzeitarbeit gearbeitet haben, von Neuem zu ihrer authentisch vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehren können.

Anspruch auf ebendiese in dieser Art bezeichnete Brückenteilzeit haben Angestellter in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern. Das Arbeitsverhältnis muss längere Zeit als 6 Monate bestanden haben. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit) kann für einen zuvor zu leitenden Zeitraum von einem bis fünf Jahre reduziert werden.

Weitere Infos zu den Änderungen in 2019 finden sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung.

Bundesregierung – Aktuelle Änderung zu Pflege Gesundheit und Wohnen

Weitere Artikel zu den Änderungen in 2019 zu den anderen Themen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema.

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Tags: Änderungen 2019GesundheitPflegeWohnen

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