Umwelt Auto und Energie, welche Änderungen sind 2019 zu erwarten

Diesel-Fahrverbote treten in Kraft, Elektro-Autos müssen Geräusche machen, alte Energieausweise werden ungültig, Pfand wird gleichfalls auf Saftschorlen und Alkopops gesammelt: Das und mehr ändert sich 2019 innerhalb Umwelt, Pkw und Betriebsenergie.

Umwelt, Auto und Energie - welche Änderungen sind 2019 zu erwarten

Diesel-Fahrverbote treten in Kraft, Elektro-Autos müssen Geräusche machen, alte Energieausweise werden ungültig, Pfand wird gleichfalls auf Saftschorlen und Alkopops gesammelt: Das und mehr ändert sich 2019 innerhalb Umwelt Auto und Energie.

Das Verpackungsgesetz löst die momentane Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2019 ab. Mehrwegverpackungen besser zu kennzeichnen, Recyclingquoten zu erhöhen und auf Wiederverwertung von Verpackungsmaterial zu setzen – in dieser Art die Zielsetzung. Verbraucherverbände kritisieren, dass die Vermeidung von Verpackungsabfällen in dem Gesetz zu kurz kommt.

Augenfällige Innovation aus dem Verpackungsgesetz im Verbraucheralltag: Ab dem Jahreswechsel müssen Einzelhändler an den Regalen in Ordnung sichtbar kennzeichnen, ob der Kunde dort zur Einweg- oder Mehrwegflasche greift.

Hintergrund: Seitdem 2003 Pfand gleichwohl auf Einwegflaschen eingeführt wurde, hat sich die ursprüngliche Idee des Pfandsystems, Verpackungen von Neuem zu verwenden statt wegzuwerfen, ins Gegenteil verkehrt: Es fällt jederzeit mehr statt weniger Abfall von Seiten Getränkeverpackungen an. Denn vielen Endkunden ist der Unterschied inmitten Einweg- und Mehrwegpfand nicht gewollt. Vielfach gehen sie hierdurch aus, ebenso mit dem Kauf von Kunststoffflaschen mit Einwegpfand ein bisschen zur Abfallvermeidung beizutragen. Doch die 25-Cent-Enwegpfandflaschen werden nicht abermals befüllt, an Lokalität türmen sich als Verpackungsmüll.

Damit Konsument Einweg- und Mehrwegflaschen von aktuell an besser unterscheiden können, setzt der Gesetzgeber ab dem Jahreswechsel auf bessere Kennzeichnung.

Discounter, Super- und Getränkemärkte, Betriebe der Lebensmittelbranche, die wie exemplarisch Bäckereien Getränke mitverkaufen – sie sämtliche müssen an Auslagen, Kühlschränken oder Regalen mit den Hinweisen „Einweg“ oder „Mehrweg“ den Weg zur umweltfreundlichen Version deutlich ausweisen. Bisherige kennzeichneten Erzeuger dies freiwillig allein mit einem Hinweis auf der Produktverpackung.

Darüber hinaus müssen Konsument für mehr Produktkette Pfand bezahlen: In Zukunft wird neben Fruchtsaftschorlen gleichwohl auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure ein Pfand von 25 Cent angesammelt. Ebenfalls auf Alkopops in Einwegverpackungen wird jetzt das Pfand fällig. Darüber hinaus kein Pfand wird auf Säfte, Sekt und Wein angesammelt.

Wer verpackte Ware vertreibt oder befüllte Verpackungen in Umlauf bringt, muss dazu Sorge tragen, dass Verkaufs- und Umverpackungen korrekt entsorgt werden. Neu, dass dabei dieser Tage gleichermaßen Onlinehändler mit dem Verpackungsgesetz in die Pflicht genommen werden. Denn andersartig als bisher zählt aktuell gleichfalls Versandmaterial wie Umschläge, Klebeband und Füllmaterial als Aufmachung. Unter den Oberbegriff Verkaufsverpackungen fallen obendrein Serviceverpackungen, also exemplarisch die Tüte in der Bäckerei oder der Pizzakarton.

Wie längst im Kontext der Verpackungsverordnung Pflicht, muss sich noch immerwährend jedweder, der eine Verkaufsverpackung erstmals mit Ware befüllt und an Endverbraucher vertreibt, mithilfe ein auf diese Weise bezeichnetes „Lizenzentgelt“ am dualen System beteiligen. Dieses sammelt und sortiert den Verpackungsmüll und sorgt für das Recycling der Materialien. Obendrein schreibt das Verpackungsgesetz schrittweise höhere Recyclingquoten für die verschiedenartigen Verpackungsmaterialien fest.

Eine EU-einheitliche Kraftstoffkennzeichnung soll Autofahrern mittels se seit dem 12. Oktober 2018 den Griff zum richtigen Zapfhahn vereinfachen – und Fehlbetankungen vermeiden. Im grenzenlosen Europa stoßen Autofahrer bekanntlich an Grenzen, weil gezielte nationale Bezeichnungen sich nicht fortlaufend eindeutig übersetzen lassen („gasolina“ meint in Spanien Benzin, „gasoil“ oder „gazole“ bezeichnet in Frankreich hingegen Diesel). Des Weiteren soll dank harmonisierter Kennzeichnung wahrnehmbar sein, welche Kraftstoffe umweltfreundlich sind. Anders als zum Beispiel Österreich, Frankreich und Polen fährt Deutschland innerhalb der Umsetzung der innovativen Kraftstoffkennzeichnung gegenwärtig dennoch noch nachträglich. Einen Entwurf, um die Verordnung im Bundesimmissionsschutzgesetz getreu anzupassen, möchte das verantwortliche Bundesumweltministerium erst im Frühling 2019 unterbreiten, sodass im Laufe des Annos mit der Umsetzung zu rechnen ist. Merken können sich Autofahrer die neumodischen Bildzeichen an Zapfsäulen und Tankdeckeln trotzdem bereits.

Die neumodischen Etiketten werden in drei Klassen eingeteilt:

1. Benzinartige Kraftstoffe: Die moderne korrespondierende Beschaffenheit für benzinartige Kraftstoffe ist ein Kreis mit einem E und einer Zahl im Mittelpunkt, die den prozentualen Anteil an Bioethanol darstellen sollen. Prima 95 und Ausgezeichnet Plus 98 wird zu E5, Prima E10 wird zu E10 und Super-Ethanol E85 zu E85.

Benzin Kraftstoff E5 E10 E85

2. Dieselartige Kraftstoffe: Sie haben rechteckige Bildzeichen mit einem B und einer Zahl, die für den Anteil an Bio-Diesel steht. Das kann zum Beispiel B7, B10 oder B100 sein. XTL steht für synthetischen Diesel und gibt an, dass er nicht aus Rohöl gewonnen wurde.

Diesel Kraftstoffe B7 B10 B20 B30 B100 XTL

3. Gasförmige Kraftstoffe: Sie bekommen ein rautenförmiges Symbol und den Buchstaben LPG für Autogas, LNG für Flüssig-Erdgas, CNG für Erdgas und H2 für Wasserstoff.

Gas Kraftstoff CNG H2 LNG LPG

Die neumodischen Etiketten sich ebenso für neu hergestellte Fahrzeuge unvermeidlich und werden auf den Tankdeckeln angebracht. Die Beschilderungen ersetzen weder bestehende Namen und Marken von Kraftstoffen noch Qualitäts-, Sicherheits- und Leistungsempfehlungen.

Die korrespondierende Kennzeichnung muss in allen 28 EU-Staaten ebenso in den Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien, Serbien, der Schweiz und der Türkei umgesetzt werden.

Die lautlose E-Auto-Fahrt wird ab dem 1. Juli 2019 geruhsam ausgebremst: Nach der EU-Verordnung 540/2014 muss in innovativen Typen von Hybridelektro- und ausschließlichen Elekto-KFZs ein akustisches Warnton (Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS) eingebettet sein. So soll das Vertrauen von Fußgängern, Sehbehinderten und Radfahrern vergrößert werden. Das AVAS muss bis zu einem Tempo von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren selbsttätig ertönen und einen Dauerschall entwickeln. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das AVAS selbständig eingeschaltet sein. Fertiger können sogar entscheiden, welcher Ton binnen ihrem Fahrzeug die „Fahrmusik“ macht, gewiss muss das Alarm das gewohnte Motorengeräusch eines Benzin- oder Dieselmotors imitieren.

Mitte 2021 wird die Ausrüstung mit dem Alarm für sämtliche neuartigen Hybrid- und Elektrofahrzeuge Pflicht.

65 Kommunen kämpfen mit zu hohen Stickstoffdioxid-Werten, für die überdies Diesel-Autos und Lkw zuständig sind. Mit Fahrverborten für ältere Diesel-Fahrzeuge auf eigenen Strecken soll die Belastung gesenkt werden. Nunmehr seit 31. Mai 2018 sind in Hamburg isolierte Straßen für Diesel der Abgasnorm 1 bis 5 gesperrt. Gleich zum Anbruch und im Laufe des Annos müssen sich Diesel-Fahrer in sonstigen Städten in spezifischen Zonen auf Fahrverbote konfigurieren:

1. Januar 2019 – Fahrverbote in Stuttgart

Im kompletten Stadtgebiet von Stuttgart gilt zum Stichtag ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit € 4-Abgasnorm oder schlechter. Für Anwohner und Handwerksbetriebe gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019. Nicht unter das Verbot fallen Taxis, Reisebusse, Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen wie gleichwohl Einsatz- und Hilfsfahrzeuge. Das Bußgeld binnen Verstößen beträgt 80 €.

2019 – Fahrverbote in Frankfurt

Innerhalb der momentanen Umweltzone gilt voraussichtlich ein Fahrverbot für Diesel-Autos mit der Abgasnorm € 4 oder schlechter. Das Fahrverbot gilt gleichwohl für Benziner mit € 1 und € 2. Später wird das Diesel-Fahrverbot in der Umweltzone auf Fahrzeuge der € 5-Norm ausführlich. Ein tendenziell Termin steht noch nicht fest.

1. April 2019 – Fahrverbote in Bonn

Auf zwei außergewöhnlich belasteten Straßen (Reuterstraße und Belderberg) wird für Fahrzeuge mit € 1 bis 4 ebenso Benziner der Gruppen € 1 und 2 ein Fahrverbot gelten.

1. April 2019 – Fahrverbote in Köln

Für Fahrzeuge mit der Diesel-Abgasnorm € 1 bis 4 wie ebenso Benziner der Verbänden € 1 und 2 gilt darauf folgend ein Fahrverbot in der ganzen Umweltzone. Ab 1. September wird es auf Euro-5-Diesel ausgeweitet. Ausnahmeregelungen sind noch nicht reputabel.

1. Juli 2019 – Fahrverbote in Essen

In der derzeitigen grünen Umweltzone, die überdies einen Abschnitt der A 40 umfasst, wird ein Fahrverbot gelten. Ausnahmen sind für Gewerbetreibende vorgesehen.

1. Juli 2019 – Fahrverbote in Gelsenkirchen

Vom Verbot betroffen sind Fahrzeuge der Diesel-Abgasnorm € 1 bis 5. Die Fahrverbotszone umfasst die Kurt-Schumacher-Straße. Für Gewerbetreibende wird es Ausnahmen geben.

In Mainz drohen Fahrverbote für isolierte Straßen ab 1. September 2019, wenn der Grenzwert für Stickoxid in den ersten sechs Monaten 2019 nicht eingehalten wird. Betroffen wären Fahrzeuge der Euro-Norm 1 bis 5.

In Berlin werden mutmaßlich spätestens im Juni 2019 Fahrverbote für Fahrzeuge der Diesel-Abgasnorm 1 bis 5 verhängt. Betroffen sind elf Abschnitte auf insgesamt acht Straßen in der Innenstadt, nebst zentraler Hauptverkehrs- und Verbindungsstrecken in Mitte und Alt-Moabit, z.B. Leipziger Straße und Friedrichstraße. Obendrein muss das Land Berlin die Ausdehnung der Fahrverbote auf 120 Straßenabschnitte (insgesamt 15 Kilometer) überwachen.

Nunmehr seit 1. September 2018 werden Neuwagen allein noch zugelassen, wenn Emissionen und Verbrauch nach dem WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) geprüft wurden. Hierzu gehört gleichfalls ein Prüfzyklus, der den realistischen Ausstoß und Verbrauch exemplarisch anhand Bestandteilen wie Tagfahrlicht, Klimaanlage oder eine Zuladung von 200 Kilogramm erfasst.

Ab 1. September 2019 gesellt sich für Neufahrzeuge, die den Hof des Händlers verlassen, ein Realtest auf der Straße hinzu: Der RDE-Test (Real Driving Emissions) stellt Schadstoffausstoß und Verbrauch im ganz normalen Verkehr in der Stadt, auf der Landstraße und Bundesautobahn auf die Probe. Mithilfe eines tragbaren Emissions-Messsystems werden Schadstoffe wie Stickoxide (NOx) unter realistischen Bedingungen gemessen.
Der RDE-Test ist zur Zeit bloß vorgeschrieben für Produktmodelle, die völlig neu auf den Markt kommen.

Autos mit WLTP-Zertifizierung erhalten die Abgasnorm € 6c. Wenn WLTP plus RDE-Test absolviert wurden, gibt’s € 6d-TEMP. Unzählige Produzenten machen mit ihren Modellen ebenso genauso noch den RDE-Test. Nutzen: Pkws mit 6d-TEMP droht kein Fahrverbot.

Die EEG-Umlage sinkt 2019 das zweite Mal in Folge. Genauso sämtliche zusätzlichen Umlagen sinken – bis auf die neu eingeführte Offshore-Netzumlage. Diese lässt die denkbare Entlastung der Privathaushalte zusammenschrumpfen auf 0,14 Cent pro Kilowattstunde netto, was einen Durchschnittshaushalt um circa sechs € brutto pro Anno entlastet.

Die Netzentgelte in NRW verändern sich in den häufigsten Netzgebieten kaum. Der größte Netzbetreiber Westnetz kann seine Netzentgelte, umgerechnet auf einen Durchschnittshaushalt, um kugelförmig fünf € netto pro Anno verringern. Einen erheblichen Anstieg existieren hingegen im Netzgebiet von Westfalen Weser WWW. Das Firmen ist für den Netzbetrieb in manchen Kommunen im Nordosten und Osten von NRW verantwortlich. Die Erhöhung der Netzentgelte für einen Durchschnittshaushalt beträgt 45 € pro Anno.

Die Beschaffungspreise für Stromanbieter sind 2018 klar gestiegen. Jedoch waren die Beschaffungspreise 2017 und 2016 ausgesprochen preiswert. Stromanbieter mit einer schlauen Beschaffungsstrategie sollten die gestiegenen Beschaffungspreise aufgrund dessen noch nicht an ihre Mandanten weitergeben müssen – speziell in Areale mit sinkenden Netzentgelten.

Beim Effizienzlabel für innovative Heizungssystemen entfallen am 26. September 2019 für reine Raumheizungsgeräte die schlechtesten Verbänden E, F und G, innerhalb die Güte A+++ hinzukommt. Dementsprechend genügt die Skala darauf folgend von A+++ bis

Da Energieausweise für Häuser bloß zehn Jahre gültig sind, werden zu jedem Zeitpunkt mehr jener Dokumente im Laufe des Annos ihre Gültigkeit verlieren. Alle Ausweise mit Ausstellungsjahr 2008 sind zum 1. Januar 2019 so oder so abgelaufen.

Weitere Infos zu den Änderungen in 2019 finden sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung.

Bundesregierung – Aktuelle Änderung zu Umwelt Auto und Energie

Weitere Artikel zu den Änderungen in 2019 zu den anderen Themen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema.

Ähnliche Artikel

Dieser Post wurde zuletzt modifiziert am 21/04/2019 10:50

Ähnliche Artikel