Versicherungen Geld und Telekommunikation – Änderungen 2019

Neue Geldscheine, mehr Klarheit für Kunden bei den Versicherungen, das TAN-Listen aus in Papierform, selbe Preise für Auslandsgespräche uvm. Dies sind die wichtigsten Änderungen beim Thema Versicherungen Geld und Telekommunikation 2019

Welche Änderungen für 2019 sind bei Versicherungen, Geld und Telekommunikation zu erwarten

Bei Versicherungen, Geld, Telekommunikation ändert sich 2019 folgendes.

Neue Geldscheine, mehr Klarheit für Kunden bei den Versicherungen, das TAN-Listen aus in Papierform, selbe Preise für Auslandsgespräche uvm. Dies sind die wichtigsten Änderungen beim Thema Versicherungen, Geld und Telekommunikation 2019

Wenn Beschäftigte für die spätere Betriebsrente eigenes Kapital einsparen (die in dieser Art genannte Entgeltumwandlung), müssen sie auf diesen Gehaltsteil bis zu einem Höchstbetrag keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Gleichfalls der Betrieb spart in der Ansparphase während der Entgeltumwandlung seinen Arbeitgeberanteil – für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind das zurzeit 19,38 %.

Im Gegenzug müssen Angestellter die ausgezahlte Betriebsrente später versteuern, und formalrechtlich Krankenversicherte müssen obendrein auf die Rente wie ebenso den Arbeitnehmer- wie genauso den Arbeitgeberbeitrag der Kranken- und Pflegeversicherung (zurzeit 18,8 Prozent) für sich zahlen. Arbeitgeber hingegen können die Ersparnis in der Ansparphase bisher einstreichen. Sie sind nicht verpflichtet, ebendiese an die Beschäftigter weiterzugeben.

Das ändert sich ab dem 1. Januar 2019: 15 % des umgewandelten Beitrags zur betrieblichen Altersvorsorge müssen die Firmierungen darauf folgend an die jeweilige Versorgungseinrichtung zahlen. Dies gilt für innovative Entgeltumwandlungsvereinbarungen der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Ob jene 15 % schließlich 1:1 im Vertrag des passenden Arbeitnehmers landen, hängt von der konkreten Regulation im Tarifvertrag ab.

Eine Einschränkung im Zuge der Zuschusspflicht existieren allerdings: Beisteuern müssen Arbeitgeber jene 15 % ausschließlich, falls die sozialversicherungspflichtige Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird. Diese beträgt im Anno 2019 in der Krankenversicherung 4.537,50 € und in der Rentenversicherung (West) sechs.700 € im Monat. Praktisch bedeutet das: Wenn Angestellter mehr als sechs.700 € im Monat verdienen, spart der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge und muss aufgrund dessen ebenso keinen Zuschuss zahlen.

Auch der Angestellter spart innerhalb der Umwandlung von Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze keine Sozialabgaben; er muss im Alter trotz alledem indes auf die Betriebsrente Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Wichtig: Für schon bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen wird der Arbeitgeberzuschuss von 15 % des umgewandelten Beitrags erst ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend. Dieses und vieles mehr ändert sich zu Versicherungen, Geld und Telekommunikation.

Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wird ab Januar 2019 ein neumodisches Informationsblatt Pflicht: Versicherer müssen den Käufer darin rechtzeitig vor der Unterschrift auf maximal drei Seiten über die Gattung der Versicherung, den Umfang der gedeckten Gefahrensituationen, Prämien und deren Zahlungsweise ebenso über Ausschlüsse briefen. Ebenso sind Laufzeit sowohl Anfangs- und Enddatum des Vertrags anzugeben und die Pflichten des Abnehmer aufzuführen, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen.

Zudem hat die “EU-Durchführungsverordnung zur Festlegung eines Standardformats für das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten” den Versicherungsgesellschaften ab dem Jahreswechsel eine klare und nicht irreführende Sprache für die Produktinformationsblätter ins Aufgabenbuch geschrieben. Nicht vorbei kommen Vertreiber der Policen gleichermaßen an der neumodischen Gestalt: vorangestellte Bildsymbole wie grüne Häkchen oder ein rotes “X“ sollen dem Mandanten an den entscheidenden Stellen deutlich wahrnehmbar und direkt signalisieren, wo sich die bedeutendsten Fakten des Versicherungsprodukts befinden.

Die modernen Vorgaben gelten für sämtliche Sparten, die keine Versicherungsanlageprodukte sind.

Ab dem 1. Januar 2019 wird für ehemalige Zeitsoldatinnen und -soldaten ein einheitlicher Account zur gesetzlichen Krankenversicherung erlaubt. Sie können sich darauf folgend dort freiwillig versichern. Des Weiteren erhalten sie nach Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der statt dessen der bisherigen Beihilfe geleistet wird.

Dies und noch viel mehr ändert sich 2019 bei Versicherungen Geld Telekommunikation

Geldfälschern macht es die Europäische Zentralbank 2019 schwer(er): Die innovativen und 100- und 200-Euro-Scheine werden ab dem 28. Mai 2019 ausgegeben. Komplett überarbeitet und mit innovativen Sicherheitsmerkmalen ausgerüstet machen sie die zweite Generation von Euro-Banknoten seit Einleitung des gemeinsamen Bargelds 2002 in Gänze.

Bei beiden Scheinen kommt ein Porträt-Fenster als innovatives Sicherheitsmerkmal zum Einsatz, das bereits beim neuartigen Zwanziger und Fünfziger zu finden ist. Es erscheint, wenn der Schein gegen die Beleuchtung gehalten wird. Am oberen Ende des Hologramms ist darauf folgend beidseitig ein Porträt der mythologischen Beschaffenheit Europa zu sehen. Der Wert des 100- oder 200er-Scheins erscheint als Smaragd-Zahl: die ändert ihre Farbe, wenn man die Banknote ein wenig neigt.

Völlig neu beim Hunderter und Zweihunderter ist ein “Satelliten-Hologramm”, das sich rechts oben auf der Vorderseite befindet. Dort bewegen sich beim Neigen marginale Euro-Symbole um die Wertzahl.

Neben dem ausgetüftelteren Sicherheit vor Fälschungen bieten die Neuen gleichermaßen einen praktischen Nutzen: Sie sind kleiner als ihre Vorgänger – und passen somit erneut besser ins Portemonnaie.

Natürlich bleiben die alten 100- und 200er-Scheine obendrein gültig, sie werden von den Notenbanken der Länder nach und nach ausgetauscht.

Fünfer, Zehner, Zwanziger und Fünfziger haben bereits den Relaunch für mehr Sicherheit vor Fälschungen durchlaufen und sind längst in den überarbeiteten Ausführungen in Umlauf. Der 500-Euro-Schein wird nicht mehr neu aufgelegt.

Mit einer Transaktionsnummer eine Überweisung oder einen Dauerauftrag am heimischen Rechner freizugeben – dadurch wird bis Herbst 2019 Schluss sein. Die mit Hilfe Post verschickten durchschnittlichen Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie schreibt einstweilen vor, dass Bezieher seitens von zwei Faktoren nachweisen müssen, dass sie real die Person sind, die zur Abwandlung der Bankgeschäfte berechtigt ist. Hierfür muss innerhalb elektronischen Zahlungsvorgängen noch ein dynamischer Authentifizierungscode generiert werden. Dies kann über das iTAN-Verfahren technisch nicht dargestellt werden. Nach einer 18-monatigen Umsetzungsfrist für die Banken bedeutet das nach dem 14. September 2019 das Aus für die iTAN-Liste.

TAN-Listen auf Papier zu eleganten, hierdurch Bankkunden mit diesen Transaktionsnummern beim Onlinebanking Überweisungen freischalten können – von diesem unsicheren Verfahren hat sich mehrere Banken längst längere Zeit verabschiedet. Und sie haben Bankgeschäfte durch Rechner oder Handy auf modernere Authentifizierungsverfahren (etwa TAN-Generator, Photo-TAN, mobile-TAN) umgestellt, um das Risiko eines Missbrauchs beim Onlinebanking zu minimieren.

Bei Kleinstüberweisungen können Ausnahmen gelten

In einer Durchführungsverordnung zur Zahlungsdiensterichtlinie sind Ausnahmen geregelt, binnen denen Banken von einer starken Kundenauthentifizierung absehen können. Wenn während einem elektronischen Zahlungsvorgang

der Betrag nicht über 30 € hinausgeht und
entweder die früheren elektronischen Fernzahlungsvorgänge, die seit der letzten starken Kundenauthentifizierung ausgelöst wurden, zusammengenommen nicht über 100 € hinausgehen
oder der Kunde sequentiell nicht mehr als fünf isolierte elektrische Fernzahlungsvorgänge seit der letzten starken Authentifizierung ausgelöst hat,
können beim Onlinebanking bloß die Anmeldedaten (d.h. Kategorie Wissen) genutzt werden. Die TAN, die z.B. mittels Telefon oder Kartenleser geschildert wird (d.h. Kategorie Besitz), ist technisch nicht mehr notwendig erforderlich.
Einige Banken bieten ihren Mandanten innerhalb Kleinstüberweisungen mit Beträgen von bis zu 30 € folglich in diesen Ausnahmefällen eine Überweisung ohne TAN an.

Ein Verzicht auf die starke Kundenauthentifizierung führt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW gleichwohl genauso hierzu, dass die Bank innerhalb Transaktionen ohne TAN-Eingabe lediglich für realisierbare Schäden haften muss und vom Auftraggeber keinen Ersatz erwarten kann. Denn juristisch ist eine (Mit-)Haftung des Mandanten nicht wahrscheinlich, wenn keine starke Authentifizierung verlangt wurde. Der Bankkunde ist anschließend von jedweder Haftung befreit – sofern er den Schaden nicht vorsätzlich herbeiführt.

Währenddessen die Roaminggebühren fürs Telefonieren, SMS schreiben und das mobile Surfen im EU-Ausland allemal seit dem 15. Juni 2017 abgeschafft sind, werden für Gespräche aus den Heimatnetzen ins Ausland ferner satte Aufschläge verlangt. Die Europäischen Union wird hierfür voraussichtlich ab 15. Mai 2019 Preisobergrenzen festsetzen: Gleich, ob Gespräche vom Funktelefon oder Festnetz in einen sonstigen EU-Staat geführt werden, darf eine Gesprächsminute maximal 19 Cent kosten. Für SMS im Zuge der Europäischen Union dürfen anschließend höchstens sechs Cent pro Textnachricht kalkuliert werden.

Die Neuregelungen sind Teil eines Rechtsrahmens, mit dem die EU-Länder den Netzausbau voranbringen möchten. Das Europäische Parlament hat den neumodischen Vorschriften schon zugestimmt, formal muss der Rat der Europäischen Union noch grünes Licht geben, dadurch die Preisobergrenzen zum 15. Mai 2019 in Kraft treten können.

Weitere Infos zu den Änderungen in 2019 finden sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung.

Bundesregierung – Aktuelle Änderung zu Versicherungen Geld Telekommunikation

Weitere Artikel zu den Änderungen in 2019 zu den anderen Themen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema.

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Dieser Post wurde zuletzt modifiziert am 20/06/2019 14:17

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